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GPSR-Compliance für Shopify-Shops: Was Online-Händler 2026 wissen müssen

10. März 2026 · Von SWEDev · 🇬🇧 Read in English · 🇫🇷 Lire en français

Wer physische Produkte an EU-Kunden über Shopify verkauft, ist direkt von der General Product Safety Regulation (EU 2023/988) betroffen — kurz GPSR. Die Verordnung gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und hat die alte Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) abgelöst. Seit 2025 wird aktiv durchgesetzt. Dieser Artikel erklärt, was die GPSR von Online-Händlern verlangt, welche Informationen auf jeder Produktseite erscheinen müssen, wer eine verantwortliche Person in der EU braucht und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.

Was die GPSR von Online-Händlern konkret verlangt

Die GPSR betrifft praktisch alle Nicht-Lebensmittel-Verbraucherprodukte, die in der EU verkauft werden. Wenn dein Shopify-Shop physische Waren in ein EU-Land liefert, fällst du unter ihren Anwendungsbereich — unabhängig davon, wo dein Unternehmen seinen Sitz hat.

Die Verordnung führt strenge Informationspflichten für den Fernabsatz ein. Artikel 19 ist die zentrale Vorschrift für den E-Commerce. Er schreibt vier Kategorien von Informationen vor, die auf jeder Online-Produktseite erscheinen müssen:

(a) Identifizierung des Herstellers. Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke des Herstellers sowie eine Postanschrift und eine elektronische Adresse (E-Mail oder Kontaktformular — eine reine Website ohne direkte Kommunikationsmöglichkeit reicht nicht aus).

(b) Angaben zur verantwortlichen Person in der EU. Wenn der Hersteller nicht in der EU niedergelassen ist: Name, Postanschrift und elektronische Adresse der verantwortlichen Person gemäß Artikel 16. (Eine ausführliche Erklärung findest du in unserem Leitfaden zur verantwortlichen Person nach GPSR.)

(c) Produktidentifizierung. Ein Produktbild, die Typenbezeichnung und weitere Identifizierungsmerkmale — Chargennummer, Seriennummer oder andere eindeutige Kennzeichnungen.

(d) Warnhinweise und Sicherheitsinformationen. Alle Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen, die normalerweise dem Produkt beigefügt wären, in einer Sprache, die für Verbraucher im jeweiligen Mitgliedstaat leicht verständlich ist.

Diese vier Anforderungen gelten pro Produktangebot. Ein allgemeiner „Kontaktieren Sie uns"-Link erfüllt die Anforderungen an Postanschrift und elektronische Adresse nicht. Ein Produktfoto ohne Chargen- oder Seriennummer kann eine Lücke in der Compliance bedeuten.

Die Artikel-16-Hierarchie: Wer ist die verantwortliche Person?

Eine der wichtigsten Regelungen für Nicht-EU-Verkäufer ist die Pflicht, eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person zu benennen. Artikel 16, zusammen mit Artikel 4 der Marktüberwachungsverordnung (EU 2019/1020), legt eine klare Hierarchie fest:

  1. EU-Hersteller — Wer seine Produkte innerhalb der EU herstellt, ist automatisch die verantwortliche Person.
  2. Bevollmächtigter — Ein Nicht-EU-Hersteller kann per schriftlichem Mandat eine in der EU niedergelassene Person als Bevollmächtigten benennen.
  3. Einführer (Importeur) — Gibt es weder einen EU-Hersteller noch einen Bevollmächtigten, wird der EU-Importeur automatisch zur verantwortlichen Person.
  4. Fulfillment-Dienstleister — Nur als letztes Mittel: Wenn keine der obigen Personen in der EU niedergelassen ist, übernimmt der Fulfillment-Dienstleister diese Rolle.

Die meisten Shopify-Händler mit Sitz in den USA, Großbritannien oder China, die direkt an EU-Verbraucher verkaufen, müssen einen EU-Bevollmächtigten benennen. Die Kosten liegen typischerweise zwischen 250 und 1.000 Euro pro Jahr. Wer über einen B2B-Vertrieb an einen EU-Importeur verkauft, braucht keinen separaten Bevollmächtigten — der Importeur ist bereits die verantwortliche Person.

Durchsetzung: Vom Hinweisen zum Handeln

Das erste Jahr der GPSR war von Aufklärung und Orientierungshilfen geprägt. Diese Phase ist vorbei.

Am 1. April 2025 startete das EU Consumer Safety Network die erste koordinierte Kontrollaktion unter der GPSR. Nationale Marktüberwachungsbehörden in den Mitgliedstaaten überprüften 47 Online-Marktplätze — darunter Amazon, AliExpress, Shein, Temu und Zalando — gezielt auf die Einhaltung der Informationspflichten nach Artikel 19 bei Kinderpflegeprodukten.

Bis 2026 hat sich die Durchsetzung verschärft. Zollbehörden weisen Sendungen ohne gültige Angaben zur verantwortlichen Person zurück. Branchenberichte zeigen, dass Regulierungsbehörden automatisierte Webscans einsetzen, um Produktseiten auf GPSR-Konformität zu prüfen. Amazon hat seit Dezember 2024 aktiv nicht-konforme Produkte von EU-Marktplätzen entfernt, und eBay hat dedizierte GPSR-Felder in seine Listing-Tools integriert.

Im November 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission formelle GPSR-Leitlinien (Referenz C(2025) 7699 final), die zentrale Definitionen und Durchsetzungserwartungen klarstellen.

Bußgelder variieren je nach Mitgliedstaat — und können erheblich sein

Die GPSR selbst legt keine einheitlichen Bußgeldbeträge fest. Artikel 44 verlangt von jedem Mitgliedstaat „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende" Sanktionen.

Deutschland hat über den Gesetzentwurf (BR-Drs. 548/25) Bußgelder von bis zu 100.000 Euro pro Verstoß vorgeschlagen, die 32 neue Ordnungswidrigkeitstatbestände abdecken. Der Entwurf stieß im parlamentarischen Verfahren auf Kritik — einige Abgeordnete hielten die Bußgelder für fehlende Kontaktangaben für unverhältnismäßig. Darüber hinaus droht das in Deutschland einzigartige Abmahnwesen: Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände können Verstöße abmahnen, was typische Kosten von 1.000 bis 5.000 Euro pro Abmahnung verursacht.

Frankreich hat die härtesten Strafen: Nach dem Gesetz Nr. 2024-364 drohen Bußgelder bis zu 750.000 Euro für juristische Personen oder 10 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes, bei schweren Verstößen sogar Freiheitsstrafen.

Auch ohne behördliche Bußgelder sind die kommerziellen Folgen unmittelbar. Marketplace-Delistings kosten direkt Umsatz. Zahlreiche Händler berichteten von verlorenen Weihnachtsverkäufen im Dezember 2024 und Januar 2025, weil ihre GPSR-Dokumentation nicht rechtzeitig fertig war.

Was das für Shopify-Händler bedeutet

Shopify bietet im Vergleich zu Amazon oder eBay kaum native GPSR-Werkzeuge. Die offizielle Shopify-Hilfeseite zur GPSR verweist Händler auf Metafields, Produktbeschreibungen oder Drittanbieter-Apps.

Das bedeutet: Die Compliance-Verantwortung liegt vollständig bei dir. Folgendes musst du tun:

  • Jedes Produktangebot prüfen — gegen die vier Anforderungen von Artikel 19. Herstellerangaben, verantwortliche Person, Produktidentifizierung und Sicherheitshinweise müssen auf der Produktseite sichtbar sein — nicht in einem PDF versteckt oder hinter einem Klick verborgen.
  • Einen EU-Bevollmächtigten benennen, wenn dein Unternehmen außerhalb der EU sitzt und du direkt an Verbraucher verkaufst. Gehe nicht davon aus, dass dein Logistikdienstleister diese Rolle übernimmt — die meisten lehnen ab.
  • Sicherheitsinformationen übersetzen — in die Sprache jedes Mitgliedstaats, in dem du verkaufst. Deutsche Kunden müssen Warnhinweise auf Deutsch sehen.
  • Alles dokumentieren. Technische Unterlagen müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt und auf Anfrage den Marktüberwachungsbehörden vorgelegt werden.
  • Rechtstexte prüfen. Dein Shop braucht neben der GPSR auch DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, AGB und weitere Pflichtseiten. (Siehe unseren Leitfaden zu den EU-Rechtstexten für Shopify-Shops.)

Fazit: Compliance ist keine Option mehr

Die Schonfrist der GPSR ist vorbei. Koordinierte Kontrollaktionen, Marketplace-Delistings, Zollbeschlagnahmen und automatisierte Audits sind Realität. Für Shopify-Händler, die an EU-Kunden verkaufen, sind die Kosten der Compliance überschaubar — die Kosten der Nicht-Compliance sind Umsatzverluste, gesperrte Sendungen und potenziell sechsstellige Bußgelder.

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